Reputation.Ninja

Der kostenlose Vorlagen-Generator für rechtssichere Google Bewertungs-Löschanträge nach BGH/OLG-Rechtsprechung und DSGVO

Unberechtigte Google-Bewertungen selbst löschen

Kostenloser Vorlagen-Generator für rechtssichere Löschanträge. Erstellen Sie in 3 Minuten einen professionellen Löschantrag basierend auf BGH/OLG-Rechtsprechung und DSGVO – komplett anonym und ohne Registrierung.

So funktioniert's

  1. Löschgrund wählen: Fake-Bewertung, Beleidigung, Spam oder andere Verstöße
  2. Vorlage erstellen: Rechtssichere PDF-Vorlage automatisch generieren
  3. PDF herunterladen: Fertige Vorlage als PDF-Datei speichern
  4. An Google senden: PDF manuell an [email protected] schicken

10 häufige Löschgründe für Google-Bewertungen

  • Fake-Bewertung: Bewertung von Personen, die nie Kunde waren
  • Beleidigung / Schmähkritik: Persönliche Angriffe ohne sachliche Kritik
  • Unwahre Tatsachenbehauptung: Nachweislich falsche Aussagen
  • Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Unbefugte Namensnennung, Fotos
  • Verstoß gegen DSGVO: Veröffentlichung personenbezogener Daten
  • Geschäftsschädigende Aussagen: Rufschädigung ohne Sachbezug
  • Spam / Werbung: Kommerzielle Werbung in Bewertungen
  • Hate Speech / Diskriminierung: Hassrede, rassistische Äußerungen
  • Interessenkonflikt: Bewertung von Konkurrenten
  • Veraltete Bewertung: Bezieht sich auf längst behobene Mängel

Rechtliche Grundlagen

Alle Vorlagen basieren auf aktueller deutscher Rechtsprechung:

  • BGH-Urteile zu Schmähkritik und unwahren Tatsachenbehauptungen
  • OLG-Rechtsprechung zu Fake-Bewertungen
  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
  • Google-Richtlinien für Bewertungen

100% kostenlos und anonym

  • Keine Registrierung erforderlich
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
  • Keine versteckten Kosten
  • DSGVO-konform
  • Finanziert durch Spenden

Wichtig: Reputation.Ninja ist ein Vorlagen-Generator. Sie laden die fertige PDF-Vorlage herunter und senden diese selbst an [email protected]. Wir versenden keine E-Mails in Ihrem Namen und speichern keine Ihrer Daten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Google Bewertung löschen

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Löschantrags durch Google?

Google bearbeitet Löschanträge in der Regel innerhalb von 3-7 Werktagen. In komplexen Fällen oder bei umfangreichen Begründungen kann die Bearbeitung bis zu 2 Wochen dauern. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung von Google über die Entscheidung. Bei Ablehnung können Sie einen neuen Antrag mit zusätzlichen Beweisen einreichen.

Welche Löschgründe haben die höchste Erfolgsquote?

Basierend auf aktueller Rechtsprechung sind die erfolgreichsten Löschgründe: 1) Fake-Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Kunde waren (Erfolgsquote ca. 85%), 2) Schmähkritik/Beleidigungen ohne sachlichen Bezug (ca. 75%), 3) Unwahre Tatsachenbehauptungen mit Beweisen des Gegenteils (ca. 70%), und 4) DSGVO-Verstöße durch Veröffentlichung personenbezogener Daten (ca. 80%).

Kann ich mehrere Löschgründe in einem Antrag kombinieren?

Ja, absolut! Reputation.Ninja ermöglicht die Auswahl von bis zu 10 Löschgründen gleichzeitig. Je mehr rechtlich fundierte Gründe Sie vorbringen, desto höher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit. Beispiel: Eine Bewertung kann gleichzeitig eine Fake-Bewertung sein UND eine Beleidigung enthalten UND gegen die DSGVO verstoßen. Alle diese Aspekte sollten im Antrag erwähnt werden.

Was passiert mit meinen Daten? Ist das wirklich anonym?

100% anonym und DSGVO-konform! Reputation.Ninja speichert KEINE Daten auf unseren Servern. Alle Eingaben (Geschäftsdaten, Bewertungstext, etc.) bleiben ausschließlich in Ihrem Browser. Die PDF-Generierung erfolgt client-side. Wir haben keinen Zugriff auf Ihre Daten, senden keine E-Mails in Ihrem Namen und führen keine Datenbank. Es gibt keine Registrierung, keine Cookies (außer Google Analytics für anonyme Statistiken).

Brauche ich einen Anwalt für die Löschung einer Google-Bewertung?

Nein! Für die meisten Fälle benötigen Sie keinen Anwalt. Reputation.Ninja erstellt rechtssichere Vorlagen basierend auf BGH- und OLG-Rechtsprechung. Nur bei sehr komplexen Fällen (z.B. gerichtliche Auseinandersetzungen, Schadensersatzforderungen) oder nach mehrfacher Ablehnung durch Google sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Medien- oder IT-Recht konsultieren. Sparen Sie sich die Anwaltskosten (oft 500-1500€) und versuchen Sie es zuerst selbst mit unseren Vorlagen.

Detaillierte Beschreibung aller 10 Löschgründe

1. Fake-Bewertung - Der häufigste Löschgrund

Eine Fake-Bewertung liegt vor, wenn die Person, die die Bewertung abgegeben hat, nachweislich nie Kunde Ihres Unternehmens war. Dies ist der häufigste und gleichzeitig erfolgreichste Löschgrund.

Rechtliche Grundlage: BGH-Urteil vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15) - Google muss Fake-Bewertungen auf Antrag löschen.

So beweisen Sie es: Kundenlisten, Buchungssysteme, Rechnungsübersicht, E-Mail-Verkehr, Terminkalender. Zeigen Sie, dass die Person nie mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stand.

2. Beleidigung / Schmähkritik - Wenn es persönlich wird

Schmähkritik liegt vor, wenn die Bewertung primär dazu dient, Sie oder Ihre Mitarbeiter persönlich herabzuwürdigen, ohne sachliche Auseinandersetzung mit Ihrer Leistung.

Rechtliche Grundlage: BVerfG-Beschluss vom 03.06.2021 (Az. 1 BvR 1073/20) - Beleidigungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Beispiele: "Inkompetenter Idiot", "Betrügerischer Laden", "Absoluter Saftladen", "Kriminelle Organisation". Wichtig: Bloße Kritik ("schlechter Service") ist KEINE Schmähkritik!

3. Unwahre Tatsachenbehauptung - Lügen vs. Meinung

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind objektiv überprüfbare Aussagen, die nachweislich falsch sind. Im Gegensatz zu Meinungen ("Ich fand den Service schlecht") sind Tatsachen beweisbar.

Rechtliche Grundlage: BGH-Urteil vom 23.06.2009 (Az. VI ZR 196/08) - Unwahre Tatsachen müssen entfernt werden.

Beispiele für unwahre Tatsachen: "Wurden nicht bezahlt" (aber Rechnung ist bezahlt), "Illegal arbeitende Mitarbeiter" (aber alle angemeldet), "Abgelaufene Lebensmittel verkauft" (aber frisch).

4. DSGVO-Verstoß - Datenschutz schützt Sie

Ein DSGVO-Verstoß liegt vor, wenn in der Bewertung personenbezogene Daten veröffentlicht werden, ohne dass eine Rechtsgrundlage besteht.

Rechtliche Grundlage: Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) + Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung).

Beispiele: Nennung von Mitarbeiternamen ohne Zustimmung, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Privatanschriften, Fotos von Personen, Kennzeichen, Kundennummern, Gesundheitsdaten.

Schritt-für-Schritt: So erstellen Sie Ihren Löschantrag

Schritt 1: Bewertung analysieren und Screenshots erstellen

Bevor Sie den Löschantrag erstellen, dokumentieren Sie die Bewertung genau. Machen Sie einen Screenshot der gesamten Bewertung inklusive Datum, Bewertername und Sternebewertung. Speichern Sie auch einen Screenshot Ihres Google My Business-Profils.

Wichtig: Die Bewertung könnte später gelöscht oder geändert werden. Der Screenshot ist Ihr Beweis!

Schritt 2: Löschgründe sorgfältig auswählen

Analysieren Sie die Bewertung auf alle anwendbaren Löschgründe. Eine einzige Bewertung kann mehrere Verstöße enthalten. Nutzen Sie unseren Vorlagen-Generator, um bis zu 10 Löschgründe zu kombinieren.

Tipp: Je mehr rechtlich fundierte Gründe, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit!

Schritt 3: Beweise sammeln

Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise: Kundenlisten, E-Mails, Rechnungen, Buchungssysteme, Zeitstempel, Fotos. Je besser Ihre Beweislage, desto schneller und wahrscheinlicher die Löschung.

Hinweis: Sie müssen die Beweise nicht direkt mitsenden, aber bereithalten falls Google nachfragt.

Alternative Wege: Was tun wenn Google ablehnt?

1. Überarbeiteter Antrag mit mehr Beweisen

Wenn Google Ihren ersten Antrag ablehnt, geben Sie nicht auf! Erstellen Sie einen neuen, detaillierteren Antrag mit zusätzlichen Beweisen und präziseren rechtlichen Begründungen. Viele Löschungen werden erst beim zweiten oder dritten Versuch genehmigt.

2. Öffentliche Antwort auf die Bewertung

Bis Google die Bewertung löscht (oder falls sie nicht gelöscht wird), antworten Sie professionell auf die Bewertung. Erklären Sie sachlich Ihre Sicht der Dinge. Potenzielle Kunden lesen auch Ihre Antworten!

3. Juristische Schritte bei schwerwiegenden Fällen

Bei schweren Beleidigungen, Rufschädigung oder nachweisbaren Fake-Bewertungen können Sie rechtliche Schritte einleiten: Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für IT-Recht oder Medienrecht.